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Methoden mit risikoreichen Medizinprodukten: Krankenhäusern und Herstellern stehen neue Formulare zur Verfügung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Verfahren nach § 137h SGB V – also die Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse – auf seiner Website zwei neue Formulare veröffentlicht. Überarbeitet worden ist zum einen das Formular, das Krankenhäuser bei der Informationsübermittlung an den G-BA nutzen, wenn sie neben den Fallpauschalen erstmals ein Zusatzentgelt zur Finanzierung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) beantragen. Zum anderen ist das Formular neu, mit dem Hersteller und Krankenhäuser eine Beratung zu den Voraussetzungen des Bewertungsverfahrens anfordern können. Hintergrund der Überarbeitungen ist das Inkrafttreten der Medizinproduktverordnung (EU) 2017/745 (MDR) vom 26. Mai 2021, deren Regelungen nun nachvollzogen wurden. Die neuen Formulare sind ab sofort zu verwenden ...