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Mindestmengen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Sie dienen der Sicherstellung der notwendigen Erfahrung bei hochkomplexen Leistungen und minimieren damit das Risiko für Patientinnen und Patienten. In Krankenhäusern, die die Mindestmengen nicht erfüllen, ist laut Studien unter anderem das Sterberisiko höher. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Krankenhausstruktur-Gesetz (§ 136b Abs . 1 Nr . 2 sowie Abs . 3 und 4 SGB V) die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für eine rechtsklare Ausgestaltung der Mindestmengen-Regelung umgesetzt ...
Quelle: aok-bv.de