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Bereits seit Februar sucht das Landgericht Oldenburg in einem Prozess nach Antworten auf die Frage: Welche Mitschuld tragen ehemalige Kollegen, Klinikleitungen und Ärzte an den Taten von Niels H.? Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Beihilfe-Vorsatz, so dass die Angeklagten keine Verurteilung befürchten müssen.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, das Strafrecht sei nicht in der Lage, die Verantwortung von Högels Vorgesetzten aufzuarbeiten. „Auch deshalb müssen die Krankenhäuser und der Gesetzgeber auf Prävention setzen. Es braucht eine Kultur des Hinschauens auf allen Ebenen in der Alten- und Krankenpflege.“...
Quelle: aerztezeitung.de