Mundschutz für Pflegende und medizinisches Personal muss Vorrang haben

3. April 2020

Das Robert Koch-Institut empfiehlt seit heute Menschen das Tragen eines Mundschutzes, auch dann, wenn keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Damit soll das Risiko einer Übertragung verringert werden. Zuvor wurde nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen das Tragen eines Mundschutzes empfohlen.

Dazu ein Statement von Kammerpräsidentin Nadya Klarmann:

„Die Empfehlungen des RKI zum Tragen eines Mundschutzes sind grundsätzlich begrüßenswert. Dafür müssen aber genügend Schutzmasken zur Verfügung stehen. Zuerst müssen medizinische und pflegerische Einrichtungen versorgt werden. Pflegedienste, Pflegeheime und Krankenhäuser leiden heute schon massiv unter dem gravierenden Mangel an Schutzausrüstung, wie Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten FFP-Masken.

Professionelle Masken sind für den Schutz des medizinischen Personals unerlässlich und muss dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Sonst brauchen wir täglich 82 Millionen Masken mehr. Ich bitte eindringlich Privatleute und Personen, die nicht im medizinischem Umfeld arbeiten, auf Behelfsmasken zurückzugreifen. Danke an alle Initiativen, die seit Tagen mit großem Engagement Schutzmasken selbst nähen. Sie können zumindest helfen, dass Infektionsrisiko zu senken.“

DIE PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN,

Die Pflegekammer Niedersachsen ist die dritte und größte Pflegekammer Deutschlands. Sie besteht seit dem 01. Januar 2017. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist in Hannover. Über 90.000 Pflegefachpersonen mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind Mitglied der Kammer. Die Pflegekammer setzt sich dafür ein, die Situation der Pflegefachberufe zu verbessern, den Pflegeberuf weiterzuentwickeln und die professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen.

Quelle: pflegekammer-nds.de
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