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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Katholische Träger lehnen assistierten Suizid entschieden ab und warnen vor Paradigmenwechsel
Koblenz. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, das das Verbot zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, stößt bei einem großen Bündnis katholischer Träger sozialer Einrichtungen – darunter natürlich auch die Marienhaus Unternehmensgruppe – auf entschiedene Kritik. Als Christ, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „An der Seite des Lebens“, vertraut man darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen ist. „Aus dieser Überzeugung erwächst uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem unbedingten Wert zu schützen“. Deshalb lehnen es die Träger in ihrer Ende Juni veröffentlichten Erklärung auch grundsätzlich ab, dass Ärzte oder Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung in ihren Einrichtungen Beihilfe zum Suizid leisten oder bei der Vorbereitung eines Suizids helfen ...
zum Positionspapier: hier