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NEU! 12.04. und 15.04.24
Fallstricke der Abrechnung
von Hybrid-DRGs 2024 -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Dr. iur. Claudia Mareck
Die Mindestmengenregelungen für Krankenhäuser wurden durch das Krankenhausstrukturgesetz Ende des Jahres 2015 derart reformiert, dass eine jährliche Darlegungspflicht der Häuser im Rahmen einer Prognose gegenüber den Kassen eingeführt wurde. Die Kassen können die Prognose bei berechtigtem Zweifel widerlegen. Dies führt zu einem Leistungsverbot des Krankenhauses. Mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 16.06.2020, Az.: L 16 KR 64/20) wurde nun erstmalig in einer Berufungsinstanz über die Mindestmengenprognosen nach neuem Recht geurteilt ...