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Auf den Ganzjahreserlösausgleich 2022 können Krankenhäuser Abschlagszahlungen erhalten, sofern diese im ersten Quartal 2022 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, aber Belegungsrückgänge zu verzeichnen hatten. Das sieht eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, die jetzt in Kraft getreten ist...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt