DBfK

Neue Wege in die Pflege? Gern, aber nicht zulasten der Qualität!

1. März 2023

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Ausbildungswege im Bereich Pflege ausbauen. Absolvent:innen der Sozialassistenzausbildung können sich diese ab sofort bei entsprechender Schwerpunktsetzung anrechnen lassen. Wenn sie anschließend die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren, verkürzt sich diese von drei auf zwei Jahre. Das gleiche soll für die neue praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Sozialassistenz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Pflege gelten, die ab dem Schuljahr 2023/24 an einigen Berufskollegs angeboten wird.

„Dass wir kreative und pragmatische Lösungen und Ansätze brauchen, um mehr Menschen für die Pflegeberufe zu begeistern und zu qualifizieren, ist unstreitig“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Nicht nur wir in der Berufsgruppe, sondern auch viele in der Bevölkerung erleben im Falle eines Klinikaufenthalts oder bei eintretender Pflegebedürftigkeit, wie angespannt die Personalsituation überall ist. Grundsätzlich ist die Sozialassistenzausbildung ein guter Weg, um Arbeitsfelder im sozialpflegerischen Bereich kennenzulernen und durch sie eine Voraussetzung für weitere Bildungs- und Berufswege zu erwerben. Aber es ist ein Holzweg, damit die grundständige pflegerische Fachausbildung zu verkürzen, die für eine anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit am Menschen qualifiziert.“

Der DBfK verweist auf die völlig verschiedenen Ziele und Inhalte der jeweiligen Ausbildungen. Die Sozialassistenz-Ausbildung vermittelt eine Orientierung über Beschäftigungsmöglichkeiten im Sozial- und Gesundheitswesen inklusive einer Überprüfung der persönlichen Eignung dafür mittels Praxis- und Selbsterfahrung. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann hingegen qualifiziert für eine selbständige, umfassende und prozessorientierte Planung und Durchführung pflegerischer Handlungen.

Laut DBfK dürfte die geplante Anrechnung im Übrigen den §§ 11 und 12 des Pflegeberufegesetzes sowie dem EU-Recht zuwider laufen. Letzteres sieht zwar die Möglichkeit von Befreiungen bei Auszubildenden vor, sofern ein Teil der Ausbildung im Rahmen anderer Ausbildungsgänge erworben wird. Allerdings muss dies auf mindestens gleichwertigem Niveau geschehen, was bei der Sozialassistenz eindeutig nicht der Fall ist. Schon mit der Anrechnung der einjährigen Pflegeassistenzausbildung auf die dreijährige Pflegefachausbildung hat die NRW-Landesregierung den Anspruch heruntergeschraubt. Mit der Anrechenbarkeit der Sozialassistenzausbildung zementiert sie die Gleichmacherei zwischen Hilfsberufen und der professionellen Pflegeausbildung an Pflegeschulen und Hochschulen.

„Das ist verantwortungslos, sowohl den unzureichend Ausgebildeten als auch den Pflegebedürftigen gegenüber“, betont Martin Dichter. „Wir lehnen das ab und laden den für NRW verantwortlichen Gesundheitsminister Laumann ein, mit uns zusammen wirklich zielführende neue Wege in die Pflege zu entwickeln, ohne sie zu deprofessionalisieren.“

Quelle: Pressemeldung – dbfk.de
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