IQTIQ

Neues Corporate Design für das IQTIG

7. März 2023

Das IQTIG berät den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dabei, wie er die medizinische Versorgungsqualität in Deutschland messen und verbessern kann. Das IQTIG entwickelt im Auftrag des G-BA hauptsächlich Qualitätsindikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen wird. Der G-BA entscheidet dann, ob er diese Indikatoren zur Qualitätsmessung einsetzen möchte. Das IQTIG kann nur vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt werden. Aktuell führt das IQTIG 15 Qualitätssicherungsverfahren in zwölf medizinischen Versorgungsbereichen im Auftrag des G-BA durch. Weitere Verfahren befinden sich in der Entwicklung...

Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen
Geregelt und organisiert wird die Qualitätssicherung in Deutschland über die in den §§ 136 ff. im SGB V beschriebenen Richtlinien des G-BA. Das IQTIG kann nicht selbst entscheiden, welche Qualitätsindikatoren eingesetzt werden oder welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung umgesetzt werden.
In seiner wissenschaftlichen Arbeit ist das IQTIG unabhängig. Weder Industrie, noch Politik, Krankenkassen, Behörden oder Verbände können die Inhalte der Berichte beeinflussen. Die Ergebnisse, wie zum Beispiel Qualitätsindikatoren, übermittelt das Institut als Empfehlungen an den G-BA, die dieser dann bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.
Im Auftrag des G-BA wertet das IQTIG auch die Daten der Qualitätsindikatoren aus und erstellt Berichte für die Krankenhäuser, Arztpraxen und den G-BA. Diese Berichte veröffentlicht das IQTIG regelmäßig und stellt sie damit der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.

Die Partner des IQTIG in der Qualitätssicherung

In der Qualitätssicherung arbeitet das IQTIG eng mit verschiedenen Einrichtungen der Bundesländer zusammen. Sie haben die Aufgabe, die Beschlüsse des G-BA zur externen Qualitätssicherung vor Ort umzusetzen. In den Bundesländern sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) wichtige Partner des IQTIG in der Qualitätssicherung. Arbeitsgrundlage der LAG ist die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL). Die LAG sind bei den landesbezogenen Verfahren dafür verantwortlich, dass die sektorenübergreifenden QS-Verfahren auf Landesebene ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung sind darüber hinaus noch weitere Landesstellen relevant: Die Landeskrankenhausgesellschaften (LKG), die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Diese Einrichtungen stellen in den einzelnen Bundesländern insbesondere die Träger der LAG dar und beteiligen sich am jeweiligen Lenkungsausschuss.
Die Landesarbeitsgemeinschaften benennen jeweils eigene Datenannahmestellen. Aufgabe dieser Datenannahmestellen auf der Landesebene ist es, QS-Daten von Leistungserbringern – also Krankenhäusern und Arztpraxen – aufzunehmen, zu verarbeiten und an das IQTIG weiterzuleiten und den Leistungserbringern wiederum die Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemeldung – iqtig.org
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