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Neuregelungen 2024 für Krankenhäuser im Überblick

2. Januar 2024

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft.

Die ambulante Versorgung in Deutschland wird weiter gestärkt. Ab 2024 können Ärztinnen und Ärzte 171 zusätzliche Operationen ambulant durchführen, die bisher nur stationär möglich waren. Das haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschlossen.

Die Qualität der stationären Versorgung soll durch neue und höhere Mindestmengen gesichert werden. So müssen Kliniken, die Herztransplantationen anbieten, ab 2024 mindestens zehn solcher Eingriffe pro Jahr nachweisen. Auch für Perinatalzentren der zweiten Versorgungsstufe und für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse gelten künftig höhere Anforderungen.

In Sachsen hat die Landesregierung einen neuen Krankenhausplan verabschiedet, der die Versorgungsstrukturen im Freistaat an die aktuellen Herausforderungen anpassen soll. Der Plan sieht unter anderem eine stärkere Vernetzung der Krankenhäuser und eine bessere Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten vor.

Für neurochirurgische Fachabteilungen werden ab 2024 Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt, um eine angemessene Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Die Fachabteilungen müssen dann eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften pro Schicht vorhalten.

Die sektorgleiche Sondervergütung ist eine neue Regelung des Bundesgesundheitsministeriums zur Förderung des ambulanten Operierens. Sie sieht vor, dass ab 2024 für rund 200 operative Leistungen, die sowohl in Kliniken als auch in Arztpraxen erbracht werden können, ein einheitlicher Festpreis gilt.

Eine weitere Neuerung betrifft die Intensivmedizin. Krankenhäuser, die als Kompetenz- und Koordinationszentren für die Behandlung schwerstkranker Patienten fungieren, können zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Damit soll die Qualität und Vernetzung der intensivmedizinischen Versorgung verbessert werden...

Quelle: aok.de
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