Niedersachsen: Land und Pflegekammer einigen sich in letzter Minute

17. Juni 2020

Die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen brauchen für das Jahr 2020 voraussichtlich keine Beiträge zu zahlen. In letzter Minute gab es am Montagabend in Hannover eine Einigung mit dem Sozialministerium. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist, dass bis zum 31.07. ein verbindlicher Zuwendungsbescheid des Landes bei der Pflegekammer eingeht.

„Das Land löst sein Versprechen ein. Die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen brauchen für 2020 keine Beiträge zu zahlen“, sagt Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Nach zähen Verhandlungen wurde am Montagabend in Hannover ein Kompromiss gefunden. Das Land Niedersachsen unterstützt mit einer nachträglichen Anschubfinanzierung die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen für das Jahr 2020 mit sechs Millionen Euro.

Die Mitglieder der Kammerversammlung der Pflegekammer haben dazu in ihrer heutigen Sitzung einstimmig einer Ergänzung der Beitragsordnung zugestimmt. Die Kammerversammlung ermächtigt darin den Vorstand, von der Beitragserhebung für 2020 abzusehen. Voraussetzung ist allerdings, dass bis spätestens 31.07. ein Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen bei der Pflegekammer eingeht. Der Bescheid gewährt für die Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer eine Zuwendung von sechs Millionen Euro, die grundsätzlich nicht mit weiteren Nebenbestimmungen zur Verwendung verknüpft sein dürfen. Diese Ergänzung, die Mitglieder von der Beitragszahlung befreit, gilt auch für die Folgejahre, solange Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro im entsprechenden Beitragsjahr bereitgestellt werden.

„Wir begrüßen den Kompromiss und erwarten, dass der Zuwendungsbescheid in den nächsten sechs Wochen auch tatsächlich eingeht“, sagt die Pflegekammerpräsidentin. Damit sei die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben für das Beitragsjahr 2020 gesichert, ohne dass die Mitglieder einen Beitrag zahlen müssten, so Klarmann. Kritisch hingegen sieht Klarmann, wie auch viele Mitglieder der Kammerversammlung, die von Sozialministerin Dr. Carola Reimann angekündigte dauerhafte Beitragsfreiheit. „Mitglieder anderer berufsständischer Kammern könnten auf die Idee kommen, ihre Beiträge ebenfalls über Steuermittel finanzieren zu wollen“, sagt Klarmann. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kammern sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch. Das Pflegekammergesetz sieht vor, dass die Kammer Mitgliedsbeiträge erhebt. Inzwischen haben sich zahlreiche Mitglieder zu Wort gemeldet, die eine unabhängige und beitragsfinanzierte Kammer fordern.

Die von der Landesregierung angekündigte Rückerstattung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 verzögert sich weiterhin. Die sechs Millionen Euro sind ausdrücklich nicht für die Rückzahlung, sondern für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Die Rückzahlung für die Beitragsjahre 2018 und 2019 kann erst nach einer gesetzeskonformen Änderung der Beitragsordnung und der Bereitstellung der Mittel durch das Land erfolgen. „Wir möchten die Beiträge gerne erstatten. Aber auch für die Rückzahlung brauchen wir eine verbindliche Finanzierungszusage. Wir haben dafür keine eigenen Mittel“, macht Klarmann deutlich. Es wäre widersinnig, sich jetzt für die Rückzahlung zu verschulden.

Quelle: pflegekammer-nds.de
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