- Primärkodierung | Erlössicherung
Auch kurzfristig bei Personalausfällen
www.codiber.de | 01607/693073
DBfK
Niedersachsen setzt guten Willen der Pflegefachpersonen aufs Spiel
Arbeitszeitgesetz außer Kraft | In Niedersachsen gilt seit dieser Woche, dass Pflegefachpersonen zur pandemischen Verfügungsmasse erklärt werden. Der Gesetzgeber hat per Allgemeinverfügung das Arbeitszeitgesetz ausgesetzt und die zulässige Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche verlängert. Familiäre und finanzielle Entschädigungen sind hierbei bisher nicht im Gespräch. Begründet wird die Maßnahme damit, dass durch die bedrohliche COVID-19-Pandemie ein öffentliches Interesse für die Einschränkung der Arbeitnehmerrechte gegeben sei ...
Quelle: dbfk.de