NKG

Niedersächsische Krankenhäuser fordern neuen Rettungsschirm

5. November 2020

Untergrenzen für Pflegepersonal aufheben und Bezahlung für freigehaltene Corona-Betten

Hannover. Die Krankenhäuser in Niedersachsen fordern für die zweite Corona-Welle einen Rettungsschirm der Bundespolitik. Um die anstehenden Herausforderungen durch die Pandemie stemmen zu können, sei es notwendig, die Untergrenzen für Pflegepersonal aufzuheben und erneut eine Bezahlung für freigehaltene Corona-Betten sicherzustellen, fordert die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG), als Zusammenschluss aller Krankenhäuser in Niedersachsen.

 

„Die steigende Zahl der Corona-Infektionen zeigt: Die zweite Welle ist da. Damit die Krankenhäuser nicht von ihr überrollt werden, benötigen sie in den kommenden Wochen und Monaten verlässliche Rahmenbedingungen“, stellt der Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag, klar. Nur dann könne es gelingen, die Pandemie zu bewältigen und dafür müsse der Gesetzgeber dringend jetzt den Rahmen schaffen. „Damit sich die Krankenhäuser auf die Versorgung der Covid-19-Patienten konzentrieren können, muss zum einen ihre Liquidität zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.“ Daneben müsse auch die Flexibilität beim Personaleinsatz, insbesondere im Pflegedienst, gewährleistet sein. „Die Versorgung einer steigenden Anzahl an Covid-19-Patienten ist eine absolute Ausnahme- und Notfallsituation. Sie darf nicht von Personalvorgaben behindert oder sogar verhindert werden, die für den Alltagsbetrieb der Krankenhäuser gedacht waren“, so Dr. Aldag.

„Zur Sicherung der Liquidität müssen die Freihaltepauschalen wieder umgehend eingeführt werden“, konkretisiert NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke, der finanzielle Rahmen müsse für die gesamte Dauer der Pandemie gesichert werden. Die Krankenhäuser bräuchten zudem Spielräume, um ihre Patienten bestmöglich zu versorgen. Die Flexibilität beim Personaleinsatz dürfe insbesondere nicht durch regulatorische Beschränkungen wie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ausgehebelt werden. Diese müsse wieder umgehend ausgesetzt werden. „Nur so erhalten die Krankenhäuser die notwendige Flexibilität, Personal dort einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird, und gleichzeitig die Sicherheit, dass ihre wirtschaftliche Existenz nicht erschüttert wird.“

„Über die Wiedereinführung der Möglichkeit, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Bedarfsfall dazu bestimmt werden können, Patienten, die einer nicht aufschiebbaren akutstationären Krankenhausversorgung bedürfen, vollstationär zu behandeln, kann ebenfalls eine spürbare Entlastung des Krankenhauspersonals erreicht werden“, betont Dr. Aldag.

Für die Krankenhäuser sei es auch wichtig, „dass immer ausreichend Corona-Tests und Laborkapazitäten zur Verfügung stehen“, ergänzt der NKG-Verbandsdirektor. Nur ausreichende und sichere Testergebnisse ermöglichten es, die Infektionsgefahr für Patienten, Mitarbeiter und Besucher deutlich zu reduzieren. Dies betreffe PCR-Tests genauso wie Antigen-Schnelltests. Zudem sei eindeutig sicher zu stellen, dass die Krankenhäuser nicht „zwischen die Stühle“ der verschiedenen Kostenträger gerieten und so letztlich auf eigene Kosten die Tests beschaffen und durchführen müssten.

Helge Engelke fasst die aus Sicht der niedersächsischen Krankenhäuser zwingend erforderlichen Inhalte eines weiteren Rettungsschirms, der auch für 2021 seine Wirkung entfalten müsse, in den folgenden sieben Punkten zusammen:

  • Wiedereinführung der Freihaltepauschalen
  • Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
  • Erhöhung des Pflegeentgeltwertes für 2021
  • Fortführung der Verkürzung der Zahlungsfrist bei Krankenkassen auf fünf Tage nach Rechnungseingang
  • Fortführung der Absenkung der MDK-Prüfquote von 12,5 % auf 5 % pro Quartal
  • Kontinuierliche und jeweils ausreichende Verfügbarkeit von Corona-Tests
  • Kompensation für ambulante Erlösausfälle.
Quelle: nkgev.info
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