Noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen e. V.

25. Januar 2021

Auswirkungen der Pandemie werden noch das gesamte Jahr 2021 in den Kliniken zu spüren sein

Aktuell scheinen die COVID-Zahlen sowohl in Hessen als auch im Bundesgebiet in die richtige Richtung zu weisen. Die Inzidenzen und die Belegungen der Intensivstationen gehen erfreulicherweise derzeit zurück. Auch das Anlaufen der Impfungen für Risikogruppen und medizinisches Personal in den Risikobereichen lässt auf weitere Reduzierung der Infektionen und Erkrankungen hoffen.

Dennoch müsse aus Sicht des Klinikverbundes Hessen an den Maßnahmen zur Verhinderung der Infektionsausbreitung festgehalten werden. Dies bedeute in erster Linie: So wenig persönliche Kontakte, wie möglich! „Wir müssen beachten, dass die Infektion ein internationales Geschehen ist und die positive Entwicklung bei uns im Gegensatz zu den Entwicklungen in vielen europäischen Nachbarländern steht“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen e. V. Der Rückgang der Infektionszahlen und die Impfungen stünden im Wettlauf mit der Ausbreitung der infektiöseren Virusvarianten. Je geringer die Anzahl der Infektionen insgesamt und je höher die Anzahl der immunisierten Menschen, umso weniger Schaden könne auch der Anstieg der Infektiosität durch die Mutationen anrichten und umso besser könnten Entwicklungen wie beispielsweise in England, Irland oder Portugal vermieden werden, wo die Gesundheitssysteme inzwischen überlastet seien.

„Die Menschen, die in der Pflege, als Ärztinnen und Ärzte und in vielen anderen Funktionen seit Monaten mit großem Engagement Patientinnen und Patienten behandeln, halten die Versorgung trotz der hohen Belastungen in unseren Krankenhäusern aufrecht“, betont Schaffert. Jeder Einzelne könne mit seinem Verhalten dazu beitragen, diese Belastungen für die Beschäftigten zu vermindern.

Um eine abgestimmte bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und die möglichst ausgewogene Verteilung der COVID-Patienten in den hessischen Krankenhäusern zu gewährleisten habe die Landesregierung mit Beteiligung der Krankenhäuser eine abgestufte und abgestimmte Versorgungsstruktur entwickelt und umgesetzt. „Dieses hessische Konzept hat sich bewährt“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest.

Allerdings könnten die Krankenhäuser des Klinikverbundes diese Leistungsfähigkeit nur aufrechterhalten, wenn sie ausreichende Liquidität und finanzielle Planungssicherheit hätten. Die Liquidität sollten zwar die so genannten Ausgleichspauschalen sicherstellen, erfüllten dies jedoch aus Sicht des Klinikverbunds Hessen nicht in jedem Fall. Die für die Pauschale verwendeten Kriterien der regionalen Inzidenz, der Notfallstufe sowie der Intensivbelegung identifizierten nicht unbedingt die Kliniken, die besonders unter pandemiebedingten Einnahmeverlusten litten. Zudem passe dieses Finanzierungsmodell nicht zu dem hessischen Versorgungskonzept und böte insbesondere keine Planungssicherheit.

„Herr Spahn hat das Versprechen abgegeben, dass keine Klinik durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser garantiert; daran müssen die Ausgleichsregelungen gemessen werden“, meint Maurer. Zumindest müsse sichergestellt sein, dass alle Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Mindererlösausgleich geltend machen könnten. Denn kein Krankenhaus – auch nicht die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken – könnten aufgrund der Hygienemaßnahmen so viele Patienten behandeln, wie vor der Pandemie. Dies bedeute Erlösausfälle bei gleichzeitig steigenden Kosten.

Kein Verständnis zeigten die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen für die immer wiederkehrenden Behauptungen und Kommentare, dass sich Krankenhäuser an den Ausgleichspauschalen bereicherten. „Krankenhäuser sind nicht nur für die Versorgung der COVID-Patienten und damit für die Bewältigung der Pandemie essenziell, sondern sie sind auch Wirtschaftsfaktor und eine Branche, die – wie andere Branchen auch – Erlösausfälle außerhalb der Krankenversicherungsleistungen kompensieren muss“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen klar. Zudem seien Pauschalen per Definition nicht zwingend sachgerecht. Sie seien auch keine Idee der Krankenhäuser gewesen; diese hätten von Anfang an eine an den bisherigen Budgets orientierte Lösung vorgeschlagen.

„Für unsere Krankenhäuser bleibt auch das Jahr 2021 ein Ausnahmejahr und eine Rückkehr ins bisheriger Tagesgeschäft unmöglich“, erklärt Schaffert. Dies müsse auch bei den Rahmenbedingungen und Regelungen berücksichtigt werden. Die Forderungen des Klinikverbunds Hessen nach Fortsetzung der verkürzten Zahlungsfrist für die Krankenkassen und einer Erhöhung des Pflegeentgeltwertes seien dankenswerter Weise berücksichtigt worden, wenn auch nicht in vollem Umfang. Allerdings steige der administrative Aufwand für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes durch die seit Jahresbeginn erhöhte Prüfquote gerade jetzt wieder an. Zudem werde damit die in das Gesetz aufgenommene Möglichkeit blockiert, die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes, statt in der Abrechnungsprüfung für die Pandemiebekämpfung einzusetzen. Auch die Ausweitung der starren und aufwändig nachzuweisenden Personaluntergrenzen ab 1. Februar sei gerade jetzt eher schädlich für die Versorgung, da sie neben dem erheblichen Organisations- und Verwaltungsaufwand das Personal unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf bänden und damit einen flexiblen Personaleinsatz verhinderten.

„Es gibt noch keine Entwarnung für die Krankenhäuser und der Weg in die Normalität ist noch sehr, sehr lange; also bitte entlastet auch im Jahr 2021 die Kliniken von unnötigem Verwaltungsaufwand und unterstützt sie bei der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten“, fordert Schaffert den Gesetzgeber sowie das Bundesgesundheitsministerium auf.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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