DBfK

Noch nicht ausreichend ausgearbeitet: DBfK zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

24. August 2022

Anlässlich der gestrigen Anhörung zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) deutliche Nachbesserungen. In der aktuellen Fassung sieht der DBfK relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt.

„Dass mit der PPR 2.0 endlich ein bundesweit einheitliches Instrument zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser eingeführt werden soll, begrüßen wir natürlich“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Denn nur mit einer bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung kann sichere und gute Pflege gewährleistet werden. Allerdings fehlen im Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wesentliche Aspekte, ohne die das geplante Instrumentarium ein zahnloser Tiger bleibt.“

Der DBfK hatte in seiner Stellungnahme unter anderem gefordert, dass der Einstieg in eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung auf den sogenannten Normalstationen für Erwachsene mit der PPR 2.0 zeitgleich mit pädiatrischen und Intensivstationen (PPR 2.0 für Kinder und Jugendliche und INPULS für die Intensivpflege) eingeführt werden müsse.

Außerdem geht dem DBfK zufolge aus dem Entwurf nicht hervor, dass sich die Soll-Personalbesetzung aus den erhobenen Bedarfen berechnen muss und die Absicht ist, eine Personalausstattung von 100 Prozent der erhobenen Pflegebedarfe zu erreichen. „Genau das ist jedoch das Ziel der PPR 2.0: Der am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen erhobene Personalbedarf ist die Grundlage für die Anzahl an Kolleg:innen“, so Bienstein. „Wir lehnen außerdem ab, dass einzelne Krankenhäuser, die Entlastungstarifverträge geschlossen haben, von der Regelung ausgenommen werden. Die Personalbemessung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Alle Kolleg:innen und Patient:innen haben ein Recht auf eine verbindliche Personalbemessung, damit die Sicherheit der pflegerischen Versorgung gewährleistet werden kann.“

Der vorgelegte Referentenentwurf wird nach Einschätzung des DBfK leider nicht die dringend benötigte Trendwende bringen, denn die Pflegefachpersonen brauchen jetzt ein deutliches Signal, dass die Politik ambitionierte Ziele für einen besseren Pflegepersonalschlüssel vorgibt. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ernsthaft Maßnahmen für eine sichere pflegerische Versorgung im Krankenhaus schaffen will“, so Bienstein. „Deshalb werden wir das Verfahren auch weiter begleiten.“

Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
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