Nonnemacher: Zuwanderung wichtig für Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Pflegeberufen – Anerkennungen weiter beschleunigen

29. Mai 2024

Brandenburg hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen zu beschleunigen – Gesundheitsberufe haben aber oft bundrechtliche Rechtsgrundlage – hier fordert Nonnemacher vom Bund schnellere Anerkennungsverfahren

Angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen fordert Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher von der Bundesregierung eine Beschleunigung und Optimierung der Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte. Die Vereinheitlichung, Standardisierung und Beschleunigung dieser Verfahren genieße zwar sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene hohe Priorität, sagte sie auf einer Informationsveranstaltung zur „Anerkennung und Anwerbung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitsbereich“ am Montag in Potsdam. Maßgeblich sei jedoch das Bundesrecht, daher „bleibt der Bund hier der entscheidende Akteur“.

Die Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen in der Pflege und im Gesundheitswesen in Brandenburg zu optimieren und zu beschleunigen. Hierzu zählen unter anderem die Erteilung von ärztlichen Berufserlaubnissen mit landesweiter Gültigkeit (vormals einrichtungsbezogen), Vollzugsoptimierungen hinsichtlich vorzulegender Unterlagen bei einem Bundeslandwechsel, eine personelle Verstärkung des Anerkennungsbereiches des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie eine erhöhte verstärkte Serviceorientierung der Anerkennungsbehörde, zum Beispiel durch ein Pilotprojekt für ein Online-Antragsverfahren. Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können ihre Approbation seit Juli 2023 leichter in Brandenburg anerkennen lassen. Das zuständige LAVG bietet einen Online-Antrag für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation mit dem Ziel der Erteilung der ärztlichen Approbation an.

Ministerin Nonnemacher erklärte bei der Informationsveranstaltung: „Zuwanderung ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Eine flächendeckende medizinische Versorgung in Brandenburg ist ohne ausländische Kolleginnen und Kollegen mittlerweile nicht mehr vorstellbar. Die neue Sprache, unser zum Teil kompliziertes Rechtssystem sowie die sich oftmals unterscheidende Kultur sind zwar anfangs Herausforderungen, und auch die Anforderungen an die Qualifikationsnachweise sind zu Recht sehr hoch. Doch in der Regel überwinden die ausländischen Gesundheitsfachkräfte diese Hürden erfolgreich und werden dann effektiv in der Gesundheitsversorgung in Brandenburg tätig. Dabei ist es besonders wichtig, den ausländischen Kolleginnen und Kollegen aufgeschlossen und vorurteilsfrei entgegenzukommen und eine Kultur des Pluralismus, der Toleranz und Kompromissfähigkeit zu leben.“

Bezogen auf alle tätigen Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg hatten Ende vergangenen Jahres 28 Prozent der Medizinerinnen und Mediziner im stationären Bereich eine ausländische Staatsbürgerschaft. Im ambulanten Bereich beläuft sich dieser Anteil auf vier Prozent. Die meisten ausländischen Ärztinnen und Ärzte kommen aus Polen, Syrien, der Russischen Föderation und Rumänien.

Im Bereich der Pflege ist der Anteil ausländischer Fachkräfte in Brandenburg mit 4,3 Prozent in der Altenpflege und 3,8 Prozent in der Gesundheits- und Krankenpflege gering. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt in der Altenpflege liegt bei 14,8 Prozent, im Gesundheitswesen bei 9,3 Prozent. Die meisten Pflegebeschäftigten in Brandenburg stammen aus der Türkei, von den Philippinen, aus der Ukraine und aus Bosnien.

Quelle: msgiv.brandenburg.de
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