DIVI

Notfallreformgesetz: 'Ein Integriertes Notfallzentrum unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung ist inakzeptabel!'

15. Januar 2020

Die Reform der Notfallversorgung ist angelaufen: Am 8. Januar hat Gesundheitsminister Jens Spahn seinen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht – 49 Seiten, gegliedert in drei Kernbereiche. „Eine wichtige Initiative zur zukünftigen Sicherstellung der Versorgung“, lobt Professor Dr. André Gries (linkes Foto), Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme/ Notaufnahmestation am Universitätsklinikum Leipzig, stellvertretend für die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das große ABER folgt auf dem Fuße: „Der Gesetzentwurf krankt inhaltlich allerdings an zum Teil erheblichen Mängeln!“ Im Zentrum der Kritik der DIVI steht die vorgeschlagene Struktur von Integrierten Notfallversorgungszentren (INZ), einer von drei Kernbereichen des Gesetzentwurfes. Ein INZ soll es nach Plänen Spahns an etwa jedem zweiten an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhaus geben. Mit einem Tresen als zentralen Anlaufpunkt für den Patienten, wo triagiert und dann in den KV-Bereich oder die Zentrale Notaufnahme des Krankenhauses weitergeleitet wird. „Eine an sich gute Idee – allerdings unter der fachlichen Leitung der KV! Das ist für die DIVI inakzeptabel!“ ...

Quelle: divi.de
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