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Notfallversorgung: Bei der Ersteinschätzung soll der G-BA auch Erfahrungen der Krankenhäuser berücksichtigen
Die Regierungsfraktionen wollen die Inhalte der standardisierten Ersteinschätzung in der ambulanten Notfallversorgung erweitern, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf den Weg bringen soll. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt ...
Quelle: aerzteblatt.de