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NRW: Oberverwaltungsgericht zur Mitwirkungspflicht von Krankenhäusern bei der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen
13. Oktober 2021
Agnieszka Kreutzberg, Solidaris
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW stellt in seinem Beschluss vom 13. August 2021 klar, dass ein Krankenhaus bei der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen zur kurzfristigen Erklärung des Einvernehmens verpflichtet werden kann. Verweigert das Krankenhaus die Erklärung des Einvernehmens, kann das Einvernehmen durch die Aufsichtsbehörde im Wege der Rechtsaufsicht ersetzt werden ...
Quelle: solidaris.de