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"Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um“, lautet ein Passus im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition der neuen Bundesregierung. Es bleibt aber die Frage: was versteht man denn unter Hybrid-DRG? Die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor gilt als eine Schwachstelle im deutschen Gesundheitswesen - ebenso unterschiedlich sind auch die Vergütungssysteme...
Quelle: Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie