CURACON

OPS-Strukturprüfungen – Tickende Bombe?

11. Mai 2021

Komplexpauschalen – Es droht der Vergütungsausschluss ab 01.01.2022

Durch das MDK-Reformgesetz wurde im Dezember 2019 die Grundlage für eine flächendeckende Überprüfung der im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) festgelegten Strukturmerkmale durch den örtlich zuständigen Medizinischen Dienst gelegt. Das erforderliche Regelwerk legt der Medizinische Dienst Bund im Rahmen einer Richtlinie fest, die er bis zum 30. April 2020 erlassen sollte.

Pandemiebedingt wurde der seinerzeit bereits sehr ehrgeizige Zeitplan – die erstmaligen Prüfungen sollten bis Jahresende 2020 beendet sein – mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verlängert: 

Die Richtlinie ist nach aktueller Gesetzeslage bis zum 28. Februar 2021 zu erlassen, der drohende Vergütungsausschluss um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben.

Dem Vernehmen nach hat der Medizinische Dienst fristgerecht geliefert. Seit Ende Februar liegt die „Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V – Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ – kurz „StrOPS-RL“ – beim Bundesministerium für Gesundheit und harrt der erforderlichen Genehmigung.

Sofern diese erteilt wird, muss jedes Krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres einen standortbezogenen Prüfungsantrag für alle OPS-Komplexcodes, die es weiterhin abzurechnen begehrt, bei „seinem“ MD(K) einreichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September ...

Quelle: curacon.de
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