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Das Thema Digitalisierung und Informationssicherheit wird in Krankenhäusern dieser Tage großgeschrieben. Denn es gibt ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Datum, den 1. Januar 2022, zu dem Informationssicherheits-Anforderungen umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund der derzeitig erschwerten Bedingungen und personellen Belastungen, auch hervorgerufen durch Corona, müssen nun finanzielle Mittel des Krankenhauszukunftsgesetzes sinnvoll für die eigene Infrastruktur eingesetzt werden ...
Quelle: datenschutz-notizen.de