Ortenau Klinikum: Kreistag stellt Weichen für Rechtsformwechsel

22. Juli 2021

  • „Zweite Säule“ wird durch Einrichtung eines Aufsichtsrats gestärkt
  • Kreistag erhält gesundheitspolitische Zuständigkeit und entscheidet über alle politisch relevanten Themen

Die Weichen für einen Rechtsformwechsel des Ortenau Klinikum von einem Eigenbetrieb zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sind gestellt. Der Kreistag des Ortenaukreises beauftragte die Verwaltung in seiner heutigen Sitzung mit mehrheitlicher Entscheidung, die für die neue Rechtsform notwendigen Strukturen zu erarbeiten. Gleichzeitig beauftragte das Gremium die Verwaltung, die in einem interfraktionellen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion entwickelte „Zweite Säule“ durch die Einrichtung eines Aufsichtsrats zu stärken. Das Konzept der „Zweiten Säule“ sieht vor, beispielsweise durch den Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren im Ortenaukreis, die ambulanten Gesundheitsangebote auszubauen und noch enger mit den stationären Strukturen zu verknüpfen. Der Kreistag folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken (GKA). Dieser hatte in mehreren Sitzungen Eckpunkte für den Rechtsformwechsel und die Stärkung der „Zweiten Säule“ erarbeitet, die nun die Grundlage für die zu erarbeitenden Strukturen und Aufteilung der Zuständigkeiten bilden ...

Quelle: ortenau-klinikum.de
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