Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?

10. Mai 2021

RA Philipp Schachtschneider, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB
In der jüngsten Rechtsprechung des BSG zeichnet sich eine Kursänderung zu den Beatmungsstunden ab.
 
Noch im Dezember 2017 hatte das Bundessozialgericht mit seinen Ausführungen zur anspruchsnotwendigen Gewöhnung für Aufregung und erhebliche Kritik bei den Leistungserbringern gesorgt (B 1 KR 18/17 R – Entscheidung vom 19.12.2017), die auch in den Fachverbänden aufgenommen wurde. Nach nunmehr nahezu auf den Tag drei Jahren, scheint der 1. Senat des Bundessozialgerichts diese Rechtsprechung zumindest hintergründig relativieren zu wollen ...

Quelle: med-juris.de
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