Patientendatenschutz: Ist das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG) zeitgemäß?

8. März 2021

Hier in Bayern ticken die Uhren oft ein wenig anders als in anderen Bundesländern – das ist nicht neu. Auch in Sachen Datenschutz hat Bayern einen Sonderweg eingeschlagen. Besonders deutlich wird das am Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG), das die Nutzung von Cloud-Diensten für Krankenhäuser durch besonders strenge Richtlinien einschränkt. So dürfen Drittanbieter nur dann für die Datenverarbeitung herangezogen werden, sofern das Krankenhaus die Schlüsselgewalt für die Daten wahrt und Weisungsbefugnis über die datenverarbeitenden Mitarbeiter des externen Dienstleisters erhält. Aber ist diese Regelung zeitgemäß und sinnvoll? Selbstverständlich muss man Patientendaten schützen – aber um jeden Preis? ...

Quelle: idgard.de
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