- Primärkodierung | Erlössicherung
Auch kurzfristig bei Personalausfällen
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Patientenzahlen in Dossiers lassen sich mit Versorgungsdaten validieren
Das IQWiG hat die Eignung von Versorgungsdaten einer großen Krankenkasse zur Bestimmung der Patientenzahlen bei COPD, Asthma bronchiale und PAH geprüft.
Für die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel im Rahmen des AMNOG-Verfahrens (AMNOG = Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) müssen pharmazeutische Hersteller in ihren Dossiers unter anderem die Zahl der Patientinnen und Patienten bestimmen, für die der neue Wirkstoff infrage kommen könnte. Hintergrund ist, dass dies für die spätere Preisbildung relevant ist. Dabei greifen die Hersteller häufig auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen zurück, bei deren Auswertung das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) manchmal andere Patientenzahlen ermittelt als der Hersteller. Darüber hinaus sind die Auswertungsverfahren der Hersteller oft nicht transparent genug dargestellt ...