GKV

Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten

26. Februar 2020

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKV-Spitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den Zwischenbericht eingeordnet und anstehende Schritte erläutert ...

Quelle: gkv-spitzenverband.de
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