Personaluntergrenzen werden im Klinikum eingehalten

7. Juni 2022

Ziel ist die Arbeitssituation der Pflegenden zu verbessern und eine qualitativ hohe Patientenversorgung sicherzustellen

Seit 2019 gelten in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern die Personaluntergrenzen (PpUG). Sie legen eine maximale Patient*innenzahl pro Pflegekraft fest. Die Personaluntergrenzen gelten im Klinikum in allen chirurgischen Abteilungen, der Inneren Medizin, Kardiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Neurologie, Stroke Unit, Intensivmedizin und in der Neonatologie. So gilt beispielsweise in der Chirurgie ein Personalschüssel von einer Pflegekraft auf zehn Patient*innen. 

Ziel der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen war es, die Arbeitssituation von Pflegenden zu verbessern und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung zu erhöhen. Die Einhaltung der Vorgaben wird pro Monat als Durchschnittswert ermittelt. Alle Kliniken müssen für jedes Quartal sämtliche Schichten ausweisen, in denen die Grenzen unterschritten wurden und an das InEK (Institut fürs Entgeltsystem im Krankenhaus) melden. Die Einhaltung der PpUG wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.

„Wir befanden uns noch nie im sanktionspflichtigen Bereich und heben uns damit im bundesweiten Vergleich mit anderen Krankenhäusern sehr positiv ab“, sagt Michele Tarquinio, Pflegedirektor im Klinikum Darmstadt.

„Die Einführung, Erweiterung und Verschärfung der PPUGV ist konsequent und richtig gewesen, um die Patientensicherheit und Mitarbeitendenzufriedenheit noch weiter zu erhöhen“, sagt der medizinische Geschäftsführer Prof. Nawid Khaladj.  

„Beim Anteil der nicht eingehaltenen Schichtbesetzungen sehen wir sowohl in den bundesweiten Daten der Krankenhäuser, die uns zur Verfügung stehen und die wir als Referenzwerte aufgreifen, als auch in unseren internen Daten fachbezogene Unterschiede. Diese Unterschiede ergeben sich aus kurzfristigen und nicht kompensierbaren Personalausfall oder dringlichen Behandlungsnotwendigkeiten. Die Einhaltung der PpUG schaffen wir insbesondere durch die konsequente Steuerung der Bettenressourcen. Das bedeutet in der Praxis häufig eine Limitierung bei der Aufnahmekapazität bestimmter Stationen“, sagt der Pflegedirektor. So gab es im bundesweiten Durchschnitt, im Jahr 2021, die meisten sanktionspflichtigen Nichteinhaltungen der Personaluntergrenzen in den Neurologischen Schlagfalleinheiten mit 11,6 Prozent und auf der Intensivstation mit 8,1 Prozent. Im Klinikum lag der Wert jeweils bei null Prozent. Insgesamt lag der Anteil der nicht eingehaltenen Schichtbesetzungen im Klinikum bei durchschnittlich zwei Prozent Bereich. Bundesweit lag der Wert in 2021 bei 12,5 Prozent.

Ein Effekt, der in der Pandemie häufig spürbar wurde. Die Betten in den Krankenhäusern sind vorhanden, aber nicht das Personal, das die Patient*innen, die dort liegen könnten, versorgen kann. Zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie, ab März 2020, waren die Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzen – Verordnung befristet ausgesetzt. „Aber auch in dieser Zeit haben wir die Personaluntergrenzen eingehalten“, ergänzt Michele Tarquinio.

„Und das obwohl zu Beginn des Jahres 2021, also mitten in der Pandemie, die Personaluntergrenzen insbesondere im Bereich der Intensivmedizin verschärft und um viele Bereiche erweitert wurden, zuletzt 2022 um die Gynäkologie- und Geburtshilfe“, erläutert Prof. Khaladj. 

Mit individuellen Arbeitszeitmodellen, tariflicher Bezahlung, betrieblicher Altersversorgung, zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und anderen Benefits ist das Klinikum Darmstadt ein attraktiver Arbeitgeber für seine knapp 1200 Pflegekräfte.

„Wir suchen vor allem Fachpersonal, weil wir wachsen, neue Fachgebiete anbieten und uns für die Zukunft aufstellen möchten“, so der Pflegedirektor abschließend.

Quelle: klinikum-darmstadt.de
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