Pflegebonusgesetz: Personal in Vorsorge und Reha gleichberechtigt berücksichtigen

25. März 2022

Bundesverband Geriatrie: Ausschluss der Pflegekräfte in Vorsorge und Reha durch den Gesetzgeber nicht nachvollziehbar

Der Entwurf des Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz PflBG) wird vom Bundesverband Geriatrie begrüßt. Dies betrifft vor allem die Intention des Gesetzgebers, die seit nunmehr zwei Jahren außerordentlichen physischen und psychischen Belastungen von Pflegekräften ein weiteres Mal finanziell anzuerkennen. „Zugleich ist es aus unserer Sicht umso weniger nachvollziehbar, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht berücksichtigt werden sollen“, sagt Geschäftsführer Dirk van den Heuvel. Die fortwährend hohe Belastung durch die Coronavirus-/SARS-CoV-2-Pandemie betreffe Pflegende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen genauso wie in Vorsorge und Rehabilitation.

Pflege insgesamt sehr belastet

Dazu gehören etwa erhöhte Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, ein erhöhtes Risiko für die Beschäftigten zur Infektion mit dem Coronavirus mit allen daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen für die eigene Gesundheit, aber auch größere Betreuungsaufwände. Van den Heuvel: „Daher ist für uns unverständlich, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als eigenständiger Versorgungszweig und ihr Pflegepersonal mit dem geplanten Gesetz ignoriert werden.“

Dies gelte umso mehr, da sich mit fortwährender Pandemiedauer abzeichnet, dass es zunehmend spezifischer Post-Covid-Rehabilitationsmaßnahmen und -angebote bedarf, die die SARS-CoV-2-typischen Langzeitfolgen der Rehabilitanden berücksichtigen. Dies betrifft gerade auch betagte und hochbetagte Patientinnen und Patienten, bei denen zumeist eine Vielzahl von Vor- bzw. Begleiterkrankungen darauf angepasste geriatriespezifische Behandlungselemente und Therapieziele erfordern. „Es kann nicht die Intention des Gesetzgebers sein, das hierfür erforderliche qualifizierte Personal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei Prämienzahlungen zu ignorieren oder gar einen sich weiter verschärfenden Wettbewerb zwischen Krankenhäusern einerseits und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen andererseits zu riskieren“, so van den Heuvel.

Wettbewerb um Pflegepersonal nicht verschärfen

Zudem stünden seit Beginn der Pandemie vor nunmehr zwei Jahren vielerorts insbesondere die geriatriespezifischen Rehabilitationseinrichtungen den umliegenden Krankenhäusern für die Verlegung von Patienten zur Verfügung. Damit hätten diese Rehabilitationseinrichtungen und das dort beschäftigte Personal Krankenhäuser regelmäßig gezielt entlastet. Van den Heuvel: „Vor diesem Hintergrund fordern wir die gleichberechtigte Berücksichtigung des in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beschäftigten Pflegepersonals durch das geplante Pflegebonusgesetz.“

Quelle: bv-geriatrie.de
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