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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene muss nachgebessert werden
Mit dem Beschluss zur Anpassung der „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Pflegeberufegesetz wird Pflegefachleuten eine Karriere in der Neonatologie, also die Arbeit mit Frühgeborenen, erheblich erschwert. Das widerspricht der Zielsetzung der neuen Pflegeausbildung. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, dass der Beschluss kurzfristig nachgebessert wird, um das Prinzip der generalistischen Pflege zu erhalten. Heute endet die im Beschluss genannte Frist zur Beanstandung des G-BA-Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium ...
Quelle: dekv.de