DEKV

Pflegefachleute sind für die Versorgung von Frühgeborenen qualifiziert

29. März 2021

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene muss nachgebessert werden

Mit dem Beschluss zur Anpassung der „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Pflegeberufegesetz wird Pflegefachleuten eine Karriere in der Neonatologie, also die Arbeit mit Frühgeborenen, erheblich erschwert. Das widerspricht der Zielsetzung der neuen Pflegeausbildung. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, dass der Beschluss kurzfristig nachgebessert wird, um das Prinzip der generalistischen Pflege zu erhalten. Heute endet die im Beschluss genannte Frist zur Beanstandung des G-BA-Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium ...

Quelle: dekv.de
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