Pflegekammer begrüßt Vorschlag zur Personalbemessung im Krankenhaus aber: Ohne "Rote Linie" geht es nicht!

15. Januar 2020

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di haben heute ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs vorgestellt – die sogenannte PPR 2.0. Die Pflegekammer begrüßt das Instrument als Interimslösung. Sie hält aber an Pflegepersonaluntergrenzen als „Rote Linie“ zum Schutz von Patienten und Pflegefachpersonen fest.

Mehr als die Hälfte der Pflegefachpersonen sehen laut heute veröffentlichtem CARE-Klima-Index die Qualität der pflegerischen Versorgung in Deutschland als nicht gesichert an. „Eine echte und wissenschaftlich fundierte Möglichkeit zur Pflegepersonalbedarfsermittlung ist daher dringend erforderlich und längst überfällig“, sagt Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Die Pflegekammer begrüßt daher die heute von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di vorgestellte Interimslösung zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs im Krankenhaus. Damit die Interimslösung nicht zur Dauerlösung wird, muss das Bundesgesundheitsministerium jetzt parallel die Entwicklung eines neuen Instruments beauftragen. „Der Vorschlag von DKG, DPR und ver.di muss der erste Schritt sein hin zu einer echten Pflegepersonalbedarfsermittlung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert“, so Mehmecke. 

Der Vorschlag zur Personalbemessung ersetzt aber keinesfalls verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen. Die Pflegepersonaluntergrenzen legen für verschiedene Bereiche die maximale Anzahl an Patienten fest, die von einer Pflegekraft, unterteilt in Fach- und Hilfskräfte, versorgt werden dürfen. „Wir sind als Pflegekammer strikt dagegen, Pflegepersonaluntergrenzen abzuschaffen! Die derzeitige Ausgestaltung ist in vielen Punkten zu kritisieren. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt aber, dass es zum Schutz von Leben und Gesundheit der Patientinnen und Patienten und der Pflegefachpersonen unbedingt einer ‚Roten Linie‘ bedarf“, betont Mehmecke. Die Pflegepersonaluntergrenzen seien so festgelegt, dass zumindest eine Patientengefährdung auszuschließen ist. Zudem dienen sie dem Schutz der Pflegefachpersonen vor hochgradiger Überlastung. „Auch nach dem Vorschlag von DKG, DPR und ver.di soll die letzte Entscheidung für die Personalbesetzung der Stationen bei der Krankenhausleitung liegen. Deshalb müssen die Untergrenzen bleiben“, fordert die Kammerpräsidentin.

DPR, DKG und ver.di hatten sich im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege verpflichtet, ein entsprechendes Instrument zu entwickeln. Es soll in allen bettenführenden Abteilungen gelten und den Pflegepersonalbedarf in einem Krankenhaus messen. Die grundlegend überarbeitete Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) wurde heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Quelle: Pressemeldung – Pflegekammer Niedersachsen KdöR
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