Pflegekammer kritisiert Übertragung pflegefachlicher Aufgaben an Hilfskräfte

29. April 2020

Geht es nach dem Willen der Krankenkassen, sollen während der Corona-Pandemie Pflegehilfskräfte qualifizierte pflegerische Aufgaben übernehmen können. Bisher waren beispielsweise das Messen des Blutzuckers oder subkutane Injektionen von Insulin oder Heparin eine Domäne von Pflegefachpersonen. Die Pflegekammer warnt vor eine Gefährdung der Patientensicherheit und befürchtet eine Abwertung professioneller Pflege.

„Ich habe es satt, dass Krankenkassen allein entscheiden, was Aufgaben von Pflegefachpersonen sind. Entscheidungen dieser Art müssen mit den berufsständischen Vertretungen gemeinsam getroffen werden“, kritisiert Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann am Dienstag in Hannover. Wie einer Mitteilung der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen zu entnehmen ist, sollen für die Zeit der Corona-Pandemie Pflegehilfskräfte Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen, die sonst ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Dazu zählen unter anderem subkutane Injektionen, das Anlegen eines Stützverbands sowie das Messen von Blutdruck und Blutzucker.

„Diese Sonderregelung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gefährdet massiv die Sicherheit der pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen“, sagt Klarmann. Die Pflegekammer Niedersachsen lehnt daher solche Alleingänge, wie das Übertragen qualifizierter Aufgaben an Pflegehilfskräfte, strikt ab.

Pflegefachberufe werden abgewertet

„Hilfskräfte ohne geregelte Qualifikation sollen Aufgaben übernehmen, die bisher ausschließlich Pflegefachpersonen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung vorbehalten sind“, moniert Nora Wehrstedt, stellvertretende Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Natürlich könne auch eine Pflegehilfskraft zum Beispiel den Blutzucker messen, aber „was bringt es, einen Wert zu ermitteln, der dann von Hilfskräften nicht richtig eingeordnet werden kann“, kritisiert Wehrstedt. Dafür seien bestimmte in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse unbedingt erforderlich.

Bereits im Jahr 2018 hatten sich die Kostenträger und Leistungserbringer in Niedersachen dafür ausgesprochen, dass Hilfskräfte ohne geregelte Qualifikation unter anderem die Medikamentengabe, Inhalationen oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen eigenständig erbringen können. Schon im vergangenen Jahr lehnte die Pflegekammer Niedersachsen in einem Positionspapier die Behandlungspflege durch Hilfskräfte strikt ab. „Wir wollen junge Menschen für einen anspruchsvollen Beruf mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung gewinnen. Wenn jetzt immer mehr Aufgaben von Hilfskräften übernommen werden sollen, ist niemandem mehr zu vermitteln, warum er überhaupt eine Ausbildung machen soll“, so Wehrstedt.

Die jetzt von der Pflegekammer Niedersachsen kritisierten Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der häuslichen Krankenpflege sollen vorerst befristet bis zum 31.05.2020 gelten. Weitere Aufgaben, die laut der Mitteilung von den Hilfskräften übernommen werden sollen, sind unter anderem das Richten von Injektionen, das Versorgen eines suprapubischen Katheters und die MRSA-Sanierung.

Quelle: pflegekammer-nds.de
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