Pflegekammer Niedersachsen: Berufsordnung verabschiedet

9. März 2021

Mit der Verabschiedung der vorliegenden Berufsordnung nutzt die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen den ihr vom Niedersächsischen Gesetzgeber eröffneten Entscheidungsspielraum, innerhalb der geltenden gesetzlichen Vorgaben das Nähere zu den Berufspflichten nach § 24 PflegeKG zu regeln. Angesichts der Dynamik des Wandels, dem die Pflege unter anderem durch die demographische Entwicklung, den Fortschritt in Wissenschaft und Technik und der Änderung des rechtlichen Rahmens ausgesetzt ist, wird es unumgänglich sein, dass die Berufsordnung kontinuierlich überprüft und an das geltende Recht und den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird ...

Quelle: pflegekammer-nds.de
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