Pflegekammer Niedersachsen: Corona-Bonus - Viele Pflegende in Kliniken gehen leer aus

8. Dezember 2020

Corona-Bonus: Viele Pflegende in Kliniken gehen leer aus

Der Ältestenrat des Bundestags hat beschlossen, Tausenden von Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten einen Corona-Bonus von bis zu 600 Euro auszuzahlen. Unterdessen gehen viele Pflegende in Krankenhäusern leer aus. Die Pflegekammer Niedersachsen appelliert, die Prämie für Pflegende in Kliniken nicht nur an die Anzahl der Corona-Patienten zu koppeln und allen Pflegenden in Kliniken angesichts der zweiten Infektionswelle eine Corona-Prämie zu zahlen. 

„Es ist paradox, dass viele Krankenhausbeschäftigte keine Corona-Prämie erhalten, während Mitarbeitende von Bundestagsabgeordneten Pauschalboni bekommen. Insbesondere Pflegende sind seit Monaten außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt, riskieren ihre eigene Gesundheit, kompensieren Krankheitsausfälle und arbeiten viele Stunden in voller Schutzmontur, unabhängig davon, ob sie Corona-Infizierte, Verdachtsfälle oder andere Patienten versorgen“, moniert Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann. „Angesichts der zweiten Infektionswelle muss eine Corona-Prämie allen Pflegenden in Kliniken zugutekommen. Das wäre ein angemessenes Zeichen der Wertschätzung für den engagierten Einsatz der Pflegenden in der Pandemie. Bislang haben nur wenige Pflegende in Krankenhäusern von einer Prämie profitiert.“

Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht zwar einen Corona-Bonus für das Pflegepersonal in Kliniken vor. Diesen erhalten jedoch nur Pflegende in Kliniken, in denen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 eine Mindestzahl an Corona-Patienten versorgt wurde.  Nach Angaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hatten im Juni 2020 etwa 31 (von insgesamt 172) Krankenhäusern in Niedersachsen Anspruch, die Prämie an Pflegekräfte auszuzahlen. Damit wird die Prämie etwa in jedem fünften Krankenhaus in Niedersachsen ausgezahlt.

Für Kliniken mit weniger als 500 Betten gilt ein Schwellwert von mindestens 20 voll- oder teilstationär behandelten Corona-Patienten, damit die Prämie ausgezahlt wird. In Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten müssen mindestens 50 Corona-Infizierte behandelt worden sein. Nur dann haben Pflegende, die COVID-Erkrankte versorgt haben, Anspruch auf die Zahlung. Wer die Prämie erhält und in welcher Höhe, entscheiden die Klinikbetreiber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen.

Die Pflegekammer Niedersachsen appelliert, eine Auszahlung der Prämie an weitere Pflegende in Kliniken zu prüfen. „Schleswig-Holstein macht vor, wie es geht: Dort erhalten alle Klinikbeschäftigten eine gestaffelte Prämie“, so Nadya Klarmann. „Das ist auch ein mögliches Modell für andere Bundesländer.“

Quelle: pflegekammer-nds.de
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