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Die große Klinikreform –
Was kommt auf die
Krankenhäuser zu? -
NEU! Termin: 12.06.2024
9:30 Uhr bis ca. 17:15 Uhr
Webkonferenz
Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal für den Vereinbarungszeitraum 2022
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf die Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung 2022) verständigt. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet...
Quelle: dkgev.de