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WebSeminar: 03.06.2024
ZNA Dokumentation und
Abrechnung amb. Notfälle -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegequotient in der Wirtschaftsplanung
Anna Katharina Neumann - Solidaris
Pflegeauslastung im Fokus der Krankenhaussteuerung
Seit Beginn des Jahres 2019 gilt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) gelten derzeit für neun pflegesensitive Bereiche und definieren die Mindestmenge von Pflege- und Pflegehilfskräften, die gemäß der durchschnittlichen Patientenbelegung auf einer Station je Schicht vorzuhalten sind. Eine Unterschreitung der PpUG hat Sanktionen zur Folge. Seit August 2021 wird zusätzlich ein Pflegepersonalquotient standortbezogen ermittelt und über das InEK veröffentlicht. Der Pflegepersonalquotient gibt das Verhältnis von Pflegekräften zum Pflegeaufwand an und ist für das gesamte Klinikum gültig. Für den Pflegepersonalquotienten wird ebenfalls eine Mindestvorgabe definiert, bei deren Nichterfüllung weitere Sanktionen vorgesehen sind ...