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Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung

9. März 2023

Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) greift aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu kurz und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Dies erklärt der vdek anlässlich der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 9.3.2023 in Berlin.

Zwar sieht der Entwurf einige Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige vor. Dazu gehört die Zusammenlegung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wie auch die Anpassungen bzw. Dynamisierungen des Pflegegeldes und der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge in mehreren Stufen. Zudem sollen die seit 2022 gezahlten gestaffelten Leistungszuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1.1.2024 um fünf bis zehn Prozent steigen. Diese moderaten Anhebungen und Dynamisierungen reichten aber nicht aus, um die Kostensteigerungen durch höhere Löhne und allgemeine Teuerungen auch nur annähernd auffangen zu können, betont Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Abwesenheitsvertreter der Vorstandsvorsitzenden.

Bund und Länder ziehen sich aus der Verantwortung
Zur Finanzierung der Defizite und zusätzlichen Leistungen sollen laut Gesetzentwurf allein die Beitragszahlenden ab Juli 2023 zur Kasse gebeten werden. „Das ist völlig inakzeptabel und widerspricht den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Erhöhung von Steuerzuschüssen für die SPV“, so Meyers-Middendorf. Der Bund stehle sich erneut aus der politischen Verantwortung. Entgegen der Versprechungen der Ampelkoalition werden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger nicht aus Steuermitteln finanziert. Das würde zu einer Entlastung um bis zu 3,7 Milliarden Euro jährlich führen. Auch die Ausbildungskostenumlage werde nun nicht aus den einrichtungsbezogenen Eigenanteilen ausgegliedert und wie angedacht über Steuern finanziert. Auch die Bundesländer bleiben weiter von finanziellen Belastungen verschont. „Sie müssen endlich Verantwortung übernehmen und die Investitionskosten der stationären Altenpflege vollständig übernehmen“, so Meyers-Middendorf. Dies würde die Pflegebedürftigen monatlich um durchschnittlich 472 Euro entlasten.

Umsetzung des BVerfGE-Urteils kommt zu spät
Der im Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), nach dem ab 1.7.2023 bei der Berechnung der Beitragshöhe für die SPV nach Anzahl der Kinder zu differenzieren, ist nach Auffassung des vdek sachgerecht. Allerdings würden vor dem Hintergrund der geplanten Beitragserhöhungen im Vergleich zum Status quo tatsächlich nur Familien mit vier und mehr Kindern entlastet. Es sei zudem absehbar, dass aufgrund der viel zu späten gesetzlichen Konkretisierung die umfänglichen Vorbereitungsmaßnahmen und Softwareumstellungen nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgesehen, bis zum Juli umgesetzt werden könnten. Es erfordere mindestens eine neun Monate Vorlaufzeit, bis die neuen Werte in die Prozesse und Software der Pflegekassen implementiert sind. Zudem müsse zunächst die individuelle Kinderzahl ermittelt und die Angaben geprüft werden.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V.
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