DBfK

Pflicht zur Qualitätssicherung bei pflegerischer Versorgung gehört ins Krankenhausgesetz Niedersachsen

17. Februar 2022

Anlässlich einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes plädiert der DBfK für ein gemeinsames Planungsinstrument, das Gesundheitszentren zur Sicherstellung der Primärversorgung ausdrücklich einschließt. Und er vermisst einen echten Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung mit einer stärkeren Fokussierung auf der Qualität der Patient:innenversorgung.

„Das oberste Ziel der Krankenhauspolitik in Niedersachsen muss die Gewährleistung einer ausreichenden quantitativen und qualitativen Personalbesetzung in den Plankrankenhäusern sein“, betont Nina Fleischmann, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest und Professorin für Pflegewissenschaft an der Hochschule Hannover. „Dazu muss eine definierte Methode der Personalbedarfsermittlung und die verbindliche Vorhaltung dieser Personalbesetzung in das Krankenhausgesetz festgeschrieben werden. Nur klare Anforderungen einschließlich der Pflicht, kurzfristige Personalausfälle zu kompensieren, sorgen dafür, dass Pflegefachpersonen endlich so pflegen können, wie sie es gelernt haben. Und nur damit lässt sich auch die Sicherheit und Qualität von Krankenhausbehandlungen verbessern. Die Folgekosten für das Gesundheitswesen durch medizinische und pflegerische Behandlungsfehler bzw. nicht rechtzeitig erkannte Komplikationen liegen weit über den Kosten eines vernünftigen Personalstandes.“

Dazu bedarf es auch der Einbeziehung pflegerischer Expertise im Planungsausschuss. Der DBfK begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Beteiligung von Pflegefachpersonen, setzt sich aber dafür ein, dass aus der jetzigen Kann-Bestimmung eine verbindliche Regelung wird, mit der die Vertretung von Pflegefachpersonen und Ärzt:innen im Ausschuss zwingend festgeschrieben wird.

„Was wir in dem jetzt vorliegenden Entwurf auch sehen: der Schwerpunkt der gesundheitlichen Versorgung liegt immer noch auf der Akutbehandlung“, sagt Nina Fleischmann. „Es fehlen sektorenübergreifende und gut erreichbare Versorgungsstrukturen für Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder Pflegebedarf. Diese Strukturen müssen bei der Krankenhausplanung mitgedacht werden. Wir wünschen uns einen stärkeren Fokus auf regionale oder kommunale Gesundheitszentren unter Mitwirkung oder Leitung von entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen. Unser Ansatz ist hier Community Health Nursing, also eine pflegerische Primärversorgung möglichst nah am Menschen. Insofern begrüßen wir die jetzt vorgesehene Förderung und modellhafte Erprobung von regionalen Gesundheitszentren. Um sie zukunftsfähig aufzustellen, brauchen wir eine Neujustierung der Aufgaben und Zuständigkeiten unter den Gesundheitsprofessionen. Nur mit erweiterten pflegerischen Verantwortungsbefugnissen können wir eine bedarfs- und kompetenzgerechtere Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen sicherstellen.“

Quelle: dbfk.de
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