Positive Maßnahmen des Landes Hessen zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser in der Corona-Krise

30. März 2020

Der Klinikverbund Hessen e. V. begrüßt die vom Hessischen Gesundheitsminister vorgezogene Auszahlung von Fördermitteln an Krankenhäuser im Land

Die vom hessischen Minister für Soziales und Integration Kai Klose angeordnete Auszahlung der monatlichen pauschalen Krankenhausfördermittel für Juni und Juli bereits im April sehen die Krankenhäusern des Klinikverbunds Hessen als wichtiges Zeichen für die Unterstützung des Landes in der aktuellen Situation. „Wir freuen uns, dass Herr Minister Klose und das Land Hessen mit der vorzeitigen Auszahlung der Fördermittel ein Stück weit das kompensiert, was bei der auf Bundesebene beschlossenen Entlastung der Krankenhäuser aus unserer Sicht leider zu kurz gekommen ist,“ sagt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes. Der Bundestag hatte am Mittwoch ein Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser beschlossen, dem am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt hat. Der Klinikverbund sei, wie auch die meisten anderen Krankenhäuser, nicht in jedem Punkt mit dem Gesetz zufrieden.

„Einerseits werden viele Betten für Corona-Patienten freigehalten und andererseits sind die Beschaffungskosten insbesondere für Schutzmaterial und Desinfektionsmittel in die Höhe geschnellt, daher ist die Liquidität ein wesentlicher Faktor für die Krankenhäuser,“ erläutert Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes. Das Vorziehen der Fördermittelauszahlung und die schnelle Verfügbarkeit dieser Mittel sei ein erster wichtiger Schritt, der den Krankenhäusern helfe. Es müssten im weiteren Verlauf aber auch zusätzliche Landesmittel, beispielsweise für die Aufstockung der Beatmungsplätze bereitgestellt werden.

„Wir haben auch wahrgenommen, dass sich der Minister persönlich auf Bundesebene für eine bessere Entlastung der Krankenhäuser eingesetzt hat und noch immer einsetzt, dafür danken wir ihm ausdrücklich,“ sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes. An dem nun beschlossenen Gesetz kritisiere der Klinikverbund vor allem, dass an der bürokratisch aufwändigen Einzelfallabrechnung ebenso festgehalten werde wie auch grundsätzlich an den Prüfungen der Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst. Dies binde unnötig medizinisch und pflegerisch qualifiziertes Personal für die Abrechnung und die Fallprüfungen, das eigentlich für die Versorgung gebraucht werde. Zudem hätte es bereits erste Anfragen von Krankenkassen gegeben, bei denen die stationäre Behandlung von COVID19-Patienten in Frage gestellt worden sei. „Es ist völlig absurd, dass wir Betten freimachen, um COVID19-Patienten zu behandeln und dann die Krankenkassen die Notwendigkeit genau dieser Behandlungen in Frage stellen,“ meint Schaffert. Noch gebe es in Hessen einen starken Anstieg der Infektionen, dementsprechend steige auch der Anteil der allgemein krankenhausbehandlungsbedürftigen ebenso wie der intensivpflichtigen Patienten. Die zum Teil zusätzlich geschaffenen Behandlungskapazitäten in den Kliniken des Verbundes seien ausreichend, wenn die durchgeführten gesellschaftlichen Maßnahmen wie Schulschließungen und die physische Distanzierung jetzt ihre Wirkung entfalten und sich die Kurve der Infektionszahlen abflache.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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