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Potenzialanalyse: Hybrid-DRG

27. Oktober 2023

Internationale Vergleiche zeigen, dass im deutschen Gesundheitswesen Ambulantisierungspotenziale bestehen. Einige in Deutschland vorwiegend vollstationär durchgeführte Leistungen werden in anderen Ländern regelhaft ambulant erbracht. Mit einer Vergütung, deren Höhe zwischen dem ambulanten (einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)) und stationärem (diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG)) Niveau liegen soll, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel die ambulante Leistungserbringung anzureizen.

1. Ausgangssituation Krankenhaus- und Finanzierungsreform

Das deutsche Gesundheitswesen zeichnete sich bislang durch eine klare Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor aus. Diese strikte Trennung, kombiniert mit dem starken Fokus auf das DRG-System, hat in den letzten Jahren zu einer übermäßigen Zunahme stationärer Behandlungen geführt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Teile der stationären Leistungen in einer angemessenen ambulanten Infrastruktur erbracht werden könnte. 
Diese Infrastruktur soll im Rahmen der Krankenhausreform von sogenannten integrierten Versorgungszentren Level 1i - Krankenhäuser bereitgestellt werden. Der Leistungs- und Finanzierungsrahmen wurde im Eckpunktepapier, das zwischen Bund und Ländern im Juli diesen Jahres verabschiedet wurde, skizziert (Abbildung 1). Im Rahmen eines Entwurfes für eine entsprechende Verordnung des Bundes­gesundheitsministeriums (BMG) wurde nun ein erster wichtiger Meilenstein zur Konkretisierung der Finanzierung veröffentlicht. Der Startkatalog der Hybrid-DRGs!

2. Hybrid DRGs: Nicht mehr nur Zukunftsmusik

Die moderne Gesundheitsbranche steht ständig vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten, während sie die Kosten im Griff behält. Eine der Methoden zur Lösung dieses Dilemmas ist die Implementierung von diagnosebezogenen Gruppen (DRGs). Doch was passiert, wenn die herkömmlichen DRGs nicht ausreichen? Hier kommen die Hybrid DRGs ins Spiel.

Was machen Hybrid DRGs anders?

Die Hybrid DRGs stellen eine Mischform (Hybrid) aus ambulanter und stationärer Vergütung für ausgewählte Leistungen dar. Die Leistungsauswahl wurde für den Start nun definiert und bereits eine Erweiterung in Aussicht gestellt. Es handelt sich um Leistungen, die insbesondere im AOP-Katalog (aber nicht ausschließlich) verankert sind. Den Leistungserbringern steht es weitestgehend frei, ob sie die Leistung ambulant, teilstationär oder stationär erbringen, solange die medizinische Qualität gewährleistet ist. Sie erhalten ein pauschales Entgelt (Hybrid-DRG), mit der die Leistungserbringung abgegolten ist.

Hybrid-DRGs sind nicht gänzlich neu, denn im Rahmen der integrierten Versorgung gab es zwischen einzelnen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten bereits seit langem reduzierte DRG-Vergütungen. Allerdings ist die feste gesetzliche Verankerung, die nicht nur in manchen regionalen Clustern erfolgt, sondern sich flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet erstrecken, neu. Darüber hinaus ist die geplante Infrastruktur der Level 1i Häusern, in welchen diese Hybrid-DRGs schwerpunktmäßig erbracht werden sollen ebenfalls neu.

3. Potenzialanalyse für Kliniken

Wichtige Fragen, die sich Entscheidungsträgern in Kliniken jetzt stellen müssen beantworten wir in unserer Potenzialanalyse Hybrid-DRG www.bindoc.de/hybrid-drg

Hierzu zählen:

  • Welche und wie viele Behandlungsfälle können zukünftig sektorenübergreifend geleistet werden?
  • Wie viele Übernachtungen können eingespart werden und wie hoch ist der zu kompensierende Erlösrückgang?
  • Wie hoch ist die Erlösdifferenz zwischen EBM, H-DRG und a-G-DRG bzw. Eintagesbelegung?
  • Wie bilde ich homogene Patientencluster, um das Potenzial maximal ausschöpfen zu können?
Quelle: BinDoc GmbH
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