InEK

PpUG-Nachweis-Vereinbarung für 2022

19. Januar 2022

Auf Bundesebene haben die Vertragsparteien die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung, die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung, die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden...

Quelle: InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
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