Private Kliniken zur Krankenhausreform: Klinikreform braucht ambulante Öffnung, Vernetzung und Spezialisierung

29. Juni 2022

Ambulante Öffnung, telemedizinische Vernetzung der Krankenhäuser in den unterschiedlichen Versorgungsstufen und die Fokussierung auf die Qualität der erbrachten Leistungen sind aus Sicht der privaten Klinikträger die Kernpunkte für die zukünftige Krankenhausstruktur in Deutschland. Gewicht behalte auch die zentrale Forderung nach mehr Patienten- und Wettbewerbsorientierung. 

Ihre Vorstellungen haben die im Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertretenen 1.300 Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft in einem auf vier Seiten konzentrierten Eckpunktepapier zusammengefasst. Gerichtet sind die BDPK-Vorschläge an die Expertenkommission, die derzeit im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium Reformvorschläge erarbeitet.

Ihre Ideen sehen die privaten Klinikträger aktuell durch die ebenfalls von der Bundesregierung eingesetzte Monopolkommission bestätigt. Sie hatte in ihrem kürzlich vorgelegten Sondergutachten gefordert, dass Wettbewerb und Patientenorientierung bei den anstehenden Reformen gestärkt statt beschränkt werden. Der BDPK verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine vom Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführte, repräsentative Bevölkerungsfrage. Danach ist für fast alle Patient:innen die Wahl unter den Krankenhäusern das Wichtigste und sie sehen in der Spezialisierung einer Klinik das maßgebende Entscheidungskriterium.

Wesentlicher Reformansatz sollte aus Sicht des BDPK die ambulante Öffnung von Krankenhäusern und die Umwandlung nicht mehr bedarfsnotwendiger Krankenhäuser in ambulante Versorgungszentren sein. So ließen sich notwendige Strukturbereinigungen anschieben und die Krankenhausplanung würde leistungsorientiert und nach Qualitätskriterien ausgerichtet. Nachrangige Aspekte wie Größe, Sektorenzugehörigkeit oder Trägerschaft würden dadurch richtigerweise in den Hintergrund treten.

Von grundlegender Bedeutung ist nach Auffassung des BDPK auch, dass bei der Festlegung der geplanten Versorgungsstufen die in Deutschland vorhandenen Spezialkliniken einbezogen werden. Ohne ihre Expertise würde sich die Versorgung der Patient:innen deutlich verschlechtern. Deshalb wäre es nicht nachvollziehbar, wenn gerade die Kliniken, die sich der von Medizin, Gesundheitspolitik und Ökonomie immer wieder geforderten Spezialisierung gestellt haben, im zukünftigen Versorgungssystem nicht mehr berücksichtigt werden würden. Wenn die Kooperation unterschiedlicher Versorgungsstufen durch die telemedizinische Anbindung vor- und nachgelagerter Stufen gefördert wird, können sich Krankenhäuser unterschiedlicher Versorgungsstufen über Telekonsile zu patientenbezogenen, medizinischen Fragestellungen austauschen und externen Sachverstand einbinden. So würde die Expertise der Spezialkliniken, zum Beispiel in der Herzchirurgie, der Endoprothetik und der Neurologischen Früh-Reha auch in den vor- und nachgelagerten Stufen genutzt und die notwendige Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung würde verbessert.

Für Leistungsorientierung plädieren die privaten Klinikträger auch bei der Vergütung. Gleiche Leistungen müssten in gleicher Höhe honoriert werden, unabhängig davon, in welcher Versorgungsstufe sie erbracht werden. Die bestehende Vergütungsform nach Fallpauschalen sei dafür ein gutes und bewährtes System, das zwar unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie weiterentwickelt werden müsse, aber nicht weiter demontiert werden dürfe. Aus diesem Grunde sollte die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer Vorhaltefinanzierung, nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen. Vielmehr sollte sie nur dem Zweck dienen, Leistungseinheiten von Krankenhäusern finanziell abzusichern, ohne dass die Krankenhäuser gezwungen sind, zur Refinanzierung dieser Einheiten Patienten stationär aufnehmen zu müssen. Aus diesem Grunde empfiehlt der BDPK, zunächst eine eng begrenzte Vorhaltefinanzierung auszuprobieren,  beispielsweise für die Notaufnahme und die Geburtshilfe. Wenn hingegen ein Krankenhaus in Gänze bedarfsnotwendig ist, wie zum Beispiel „Inselkliniken“ oder Krankenhäuser in ländlichen Regionen, muss deren wirtschaftliche Absicherung nicht durch Vorhaltekosten sondern durch umfassende Sicherstellungszuschläge nach bundeseinheitlichen Kriterien weiterentwickelt werden.

Quelle: Pressemeldung – Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK)
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