Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen - Anträge 2022 für 2023

24. Mai 2022

Die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2023 befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die Richtlinie wird nach der Genehmigung auf dieser Seite veröffentlicht.

Um die Krankenhäuser bei der Vorbereitung der fristgerechten Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für 2023 zu unterstützen, veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund die Anlagen der Richtlinie 2022 vorab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorabveröffentlichten Anlagen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Richtlinie und ihrer Anlagen durch das BMG stehen. Die Vorabveröffentlichung dient insoweit der Förderung der Kooperation zwischen den Medizinischen Diensten und den Krankenhäusern.

Die ausfüllbaren Anträge und Selbstauskunftsbögen finden die Krankenhäuser ab Dienstag, den 24. Mai 2022 (12 Uhr) bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de ...

Quelle: md-bund.de; MD
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