QiG BW: Empfehlung zur quartalsweisen Datenlieferung

28. April 2021

Trotz Aussetzung der Quartalslieferfristen für die G-BA-Verfahren für 2021 wird eine unterjährige Datenlieferung empfohlen, da für das Erfassungsjahr 2021 eine Dokumentationsverpflichtung mit Lieferfrist bis zum 28.02.2022 besteht.

Wie die Geschäftsstelle bereits informiert hat, wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Pflicht zur unterjährigen quartalsweisen Datenlieferung für alle Qualitätssicherungsverfahren nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) und der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt ...

Quelle: qigbw.de
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