QiG Klarstellung: Unverschulden bei Unterschreitung der Dokumentationsrate von 100 Prozent (EJ 2020)

9. April 2021

Ergänzend zu einer früheren News wird darauf hingewiesen, dass nur in Sonderfällen das Unverschulden bei Unterdokumentation ausschließlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu klären ist. Ferner kann im QS-Verfahren Dekubitusprophylaxe durch StäB-Fälle eine Unterdokumentation resultieren.

Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) schreibt für sämtliche Qualitätssicherungsverfahren eine Dokumentationsrate von 100% vor. Für das Erfassungsjahr 2020 gilt die QSKH-RL in der am 31.12.2020 geltenden Fassung aufgrund von Übergangsregelungen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) - obwohl die QSKH-RL am 01.01.2021 außer Kraft getreten ist ...

Quelle: qigbw.de
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