IQTIQ

QS-Verfahren Entlassmanagement: Einrichtungen zur Teilnahme am Standard-Pretest der Patientenbefragung gesucht

14. Mai 2021

Die rechtliche Grundlage des Entlassmanagements ist für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten im Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V geregelt. Das IQTIG wurde am 20. September 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, ein QS-Verfahren zum Thema Entlassmanagement zu entwickeln. Hierbei sollen neben Qualitätsindikatoren auf Basis von Sozialdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Dokumentation durch die Leistungserbringer auch Qualitätsindikatoren auf Basis einer Patientenbefragung entwickelt werden. Die Qualität des Entlassmanagements soll also auch aus der Sicht von Patientinnen und Patienten abgebildet werden, insbesondere solchen mit einem vordringlichen Bedarf für ein Entlassmanagement ...

Quelle: iqtig.org
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