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RA Mohr: Abrechnungsprüfung gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. SGB V ist nur bei festgestellten Auffälligkeiten zulässig
23. Oktober 2013
Eine Abrechnungsprüfung gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. SGB V ist nur bei festgestellten Auffälligkeiten zulässig – ein Rechtsmissbrauch der Krankenkasse liegt nur vor, wenn es eine Vielzahl von Abrechnungsfällen betrifft - Urteil des BSG vom 16.05.2013, Az.: B 3 KR 32/12 R ... [gelesen: hier]
Quelle: medinfoweb.de