- Hast Du Aktenberge nach dem Urlaub zu überwinden?
- Die Kodierbörse.de hat Deine Vertretung
- Finde Deinen perfekten Match – registriere dich hier
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste in einem Eilverfahren klären, ob ein Rabatt von 20 % auf die Gebührensätze der GOÄ als wettbewerbswidrig einzustufen ist. Das Gerichtsurteil fiel im spezifischen Fall verneinend aus. Die Beklagte in diesem Fall ist eine Online-Plattform, die ärztliche Leistungen vermittelt, ohne selbst solche Leistungen zu erbringen. Stattdessen arbeitet sie mit Kooperationsärzten zusammen, die die eigentliche Behandlung durchführen...
Quelle: fehn-legal.de