Reform der Notfallversorgung geht an der Realität vorbei

16. Januar 2020

Krankenhäuser tragen einen Großteil der Notfallversorgung – vorgesehene Einschränkung schadet den Patienten

Aus Sicht des Klinikverbunds Hessen e. V. tragen die Krankenhäuser heute einen Großteil der Notfallversorgung, auch ambulant. Die geplante Reform der Notfallversorgung, nach der sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) am Krankenhaus in der Verantwortung der kassenärztlichen Vereinigung (KV) betrieben werden sollen, stößt daher auf Ablehnung.

„Wir Krankenhäuser haben das qualifizierte Personal, die Einrichtungen und die Mittel, um Notfallpatienten, die uns aufsuchen, so zu behandeln, wie es erforderlich ist,“ stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V., klar. Die von der KV betriebenen eigenständigen Notfallzentren am Krankenhaus müssten mangels eigener Ressourcen entsprechende Patienten für weiterführende Untersuchungen oder eine kurzfristige Überwachung ohnehin an das Krankenhaus weiterleiten.

„Eine strikte Trennung von ambulanter und stationärer Notfallbehandlung gibt es heute gar nicht mehr,“ stellt daher Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes, fest. Nur im Krankenhaus könnte die Behandlung in dem notwendigen Maße stattfinden, die individuell vom Patienten benötigt würde. Deshalb gehören die INZ in die Verantwortung der Krankenhäuser, nur dann sei der fließende Übergang der Patienten und auch der dabei erforderlichen Informationen und Daten gewährleistet.

Realität in der Notfallversorgung sei die in den letzten Jahren zunehmende Inanspruchnahme der Krankenhäuser durch die Patienten. Dies sei auch eine Abstimmung mit den Füßen. Die öffentlichen Krankenhäuser des Klinikverbundes hätten schon immer zuverlässig eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an jedem Tag gewährleistet.

„Wenn Patienten sonst keine Hilfe finden, suchen sie das nächste Krankenhaus auf,“ sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds, der selbst lange als Arzt im Krankenhaus tätig war. „Die vorgesehene Halbierung der Vergütung für ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern ohne integriertes Notfallzentrum ist absolut inakzeptabel und kommt einer Enteignung gleich,“ betont Schaffert. Die Krankenhäuser dürften die ankommenden Patienten nicht ablehnen, da sie weiterhin zur Notfallversorgung verpflichtet seien. Deshalb müsse diese Kürzung aus dem Entwurf gestrichen werden.

„Wir werden bald schmerzhaft feststellen, dass die Krankenhäuser aktuell einen weit größeren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten, als in den Entscheidungsgremien von Politik und Selbstverwaltung vermutet wird,“ befürchtet Schaffert. Krankenhäuser seien eine tragende Säule für das Funktionieren des Gesundheitswesens. Die aktuelle Gesundheitspolitik, durch die Krankenhäuser immer mehr unter Druck gesetzt und letztlich abgebaut würden, führe nach Überzeugung des Klinikverbundes mittelfristig zu erheblichen Versorgungs- und Qualitätslücken auf allen Ebenen und schade am Ende den Patienten.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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