ÄB

Reformbedürftigkeit der GOÄ vom Bund bestätigt

19. August 2022

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) passt nicht mehr zum medizinischen Leistungsgeschehen. Diese Aussage sei „unbestritten“ und es gelte sowohl bei den Leistungsbeschreibungen als auch hin­sichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt...

Quelle: aerzteblatt.de
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